AGBs und Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Petr Šebesta – Dolmetscher und Übersetzer

Letzte Aktualisierung: Oktober 2025

Teil A: AGB für Übersetzungsaufträge

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Petr Šebesta (nachfolgend „der Übersetzer“) und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

(3) Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen mit den Auftraggebern, und zwar auch dann, wenn der Übersetzer bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese AGB Bezug nimmt.

(4) Diese AGB gelten vom Auftraggeber als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen, wenn nicht binnen drei Tagen ein schriftlicher, die nicht anzuerkennende Bedingung nach Art und Umfang genau bezeichnender Widerspruch bei dem Übersetzer eingeht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden der mit den Auftraggebern getroffenen Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung für den Übersetzer verbindlich.

  • 2 Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

  • 3 Lieferung

(1) Die Lieferung des Übersetzungsproduktes erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Lieferung erfolgt für gewöhnlich per E-Mail. Umfangreiche Übersetzungsprodukte werden auf CD und per Post (mit Einwurfschreiben) geliefert. Der Übersetzer haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust des Übersetzungsproduktes im Rahmen der elektronischen oder posttechnischen Übermittlung. Versandkosten, Porti und andere Nebenkosten werden dem Auftraggeber, sofern er sie nicht zu verursachen hat und diese sich im normalen Rahmen halten, nicht in Rechnung gestellt. Die Rücksendung von bereitgestellten Unterlagen erfolgt jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

(2) Soweit der Übersetzer durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.

(3) Lieferfristen werden dem Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Auftraggeber nachweisbar (Absendeprotokoll / Quittung der Post / Annahme des Kuriers) abgeschickt wurde. Auf Wunsch kann die Übersetzung als CD, Diskette oder Ausdruck zugesandt werden. Der Versand eines Ausdrucks wird gesondert in Rechnung gestellt.

  • 4 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

  • 5 Mängelbeseitigung

(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(2) Das Übersetzungsprodukt gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber offensichtliche Mängel (z. B. fehlende Textpassagen) nicht binnen 5 Werktagen, versteckte Mängel (z. B. Irrtümer bei der Vorlageninterpretation) nicht binnen 10 Werktagen nach Eingang der Lieferung schriftlich anzeigt.

(3) Unterschiedliche Auffassungen zum Textstil begründen keinen Mangel. Unterschiedliche Auffassungen zur Terminologie begründen keinen Mangel, wenn der Auftraggeber dem Übersetzer keine Liste der zu anwendenden Termini vor Übersetzungsbeginn bereitgestellt hat.

(4) Für die Nachbesserung anerkannter Mängel ist dem Übersetzer eine angemessene Frist einzuräumen. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine Vereinbarung getroffen wurde.

  • 6 Haftung

Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

  • 7 Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

  • 8 Vergütung

(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.

(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis – gesondert aufgeführt – enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.

(3) Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

(5) Im Falle von Auslandsgeschäften hat der Auftraggeber sämtliche Geldtransferkosten, die möglicherweise entstehen, zu berücksichtigen und zu tragen. Diese Kosten werden nicht in den vom Übersetzer erstellten Rechnungen aufgeführt.

  • 9 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

Teil B: AGB für Dolmetschaufträge

  • 10 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Petr Šebesta (nachfolgend „der Dolmetscher“) und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Verträge werden stets entweder direkt zwischen dem Dolmetscher und dem Ausrichter der Konferenz bzw. der Veranstaltung oder direkt zwischen dem Dolmetscher und der Person geschlossen, die der Ausrichter mit der vertraglichen und finanziellen Verantwortung für die Rekrutierung der Dolmetscher ordnungsgemäß beauftragt hat.

(3) Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen, und zwar auch dann, wenn der Dolmetscher bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese AGB Bezug nimmt.

(4) AGB des Auftraggebers sind für den Dolmetscher nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat. Diese AGB gelten vom Auftraggeber als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen, wenn nicht binnen drei Tagen ein schriftlicher, die nicht anzuerkennende Bedingung nach Art und Umfang genau bezeichnender Widerspruch bei dem Dolmetscher eingeht.

  • 11 Anfrage und Bestellung der Dolmetschleistung

(1) Für jeden angefragten Dolmetschauftrag erhält der Auftraggeber vorab ein Angebot (Kostenvoranschlag). Der Kostenvoranschlag beruht auf den vom Auftraggeber übermittelten Informationen. Er wird dem Auftraggeber per E-Mail zugesandt. Ein Versand per Fax oder Postschreiben ist möglich, muss jedoch vom Auftraggeber ausdrücklich erwünscht werden.

(2) Es kommt zur verbindlichen Buchung der Dolmetschleistung und somit zum Vertragsschluss, sobald der Auftraggeber das vom Dolmetscher eingereichte Angebot schriftlich (per E-Mail) akzeptiert.

(3) Jede Änderung an der bestellten Leistung ist Gegenstand einer neuen schriftlichen Vereinbarung. Jeder Antrag auf eine Änderung an der Leistung muss vom Auftraggeber präzise schriftlich mitgeteilt werden. Jede Änderung des Auftrags, die zu einer Änderung der Leistung führt, bringt automatisch die Ausstellung einer zusätzlichen Rechnung mit sich.

  • 12 Umfang des Dolmetschauftrags

(1) Die Tätigkeit des Dolmetschers beinhaltet die Verdolmetschung mündlicher Ausführungen. Sie erstreckt sich nicht auf Veranstaltungen, die im Vertrag nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Schriftliche Übersetzungen gehören nicht zur Tätigkeit und müssen extra vereinbart werden.

(2) Der Dolmetscher unterliegt der strikten beruflichen Schweigepflicht. Er arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen und lehnt jede Einflussnahme durch Dritte ab.

(3) Nicht zum Dolmetscherteam gehörende Personen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Ansprechpartners für den Dolmetscher zur Ergänzung des Teams als Dolmetscher eingesetzt werden oder in anderer Eigenschaft die Dolmetscherkanäle der Simultandolmetschanlage nutzen. Die interne Arbeitsverteilung wird von den Dolmetschern selbst geregelt.

  • 13 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber übersendet den Dolmetschern zur fachlichen und terminologischen Vorbereitung möglichst frühzeitig, jedoch spätestens 14 Tage vor Konferenzbeginn, einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen (z. B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge, Protokoll der letzten Sitzung u. ä.) in allen Arbeitssprachen der Konferenz (soweit vorhanden).

(2) Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Konferenz verlesen werden, erhält der Dolmetscher spätestens am Vortag der Verlesung eine Kopie, die bis einschließlich Verlesung und Behandlung des Schriftstücks oder Manuskripts bei ihm verbleibt. Wird diese Frist nicht eingehalten, so wird der Dolmetscher von seiner Leistungspflicht entbunden.

(3) Der Auftraggeber hat den Dolmetscher rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen nach Absprache evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.).

(4) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  • 14 Ausführung der Verdolmetschung

(1) Die Verdolmetschung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht.

(2) Mängel in der Verdolmetschung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Dolmetschers.

(3) Verlesene Texte: Werden Texte verlesen, müssen diese den Dolmetschern rechtzeitig vor der Veranstaltung vorliegen. Die Lesegeschwindigkeit für einen zu dolmetschenden Text sollte maximal 100 Wörter in der Minute betragen (d. h. mindestens 3 Minuten für 1 Seite DIN A 4 mit etwa 1.600 Zeichen), da eine Verdolmetschung sonst nicht möglich ist. Die Verdolmetschung verlesener Texte, die den Dolmetschern nicht oder zu kurzfristig zur Verfügung gestellt wurden, kann nicht gewährleistet werden.

  • 15 Urheberrechte, Recht am eigenen Bild und Ton

Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung, Streaming) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, der Revidierten Berner Übereinkunft und des Welturheberrechtsabkommens. Auf § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) wird verwiesen. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

  • 16 Ersatz

Sollte der Dolmetscher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein qualifizierter Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

  • 17 Vergütung, Arbeitszeiten und Zusatzleistungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Entgelte werden ohne Steuerabzug gezahlt, soweit das Gesetz nicht anderes bestimmt.

(2) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Abnahme der geleisteten Dolmetschleistung fällig. Nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum tritt nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 286 Nr. 2 BGB) Verzug ohne Mahnung ein. Dann fallen gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten (für Privatpersonen) beziehungsweise acht Prozentpunkten (für Unternehmen) über dem Basiszinssatz jährlich an.

(3) Das Dolmetschhonorar für einen Dolmetschauftrag basiert auf einem Grundhonorar. Diesem Grundhonorar können zusätzliche entgeltliche Dienstleistungen oder anderweitige entgeltliche Posten hinzugefügt werden. Honorare werden in gegenseitigem Einvernehmen festgesetzt.

(4) Die tägliche Arbeitszeit des Dolmetschers beträgt in der Regel jeweils 2 bis 4 Stunden am Vormittag und am Nachmittag mit einer anderthalbstündigen Pause.

(5) Wird diese Arbeitszeit voraussichtlich überschritten, genehmigt der Auftraggeber zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Qualität der Dolmetscherleistung bereits vor Beginn der Konferenz eine Aufstockung des Dolmetscherteams.

(6) Die folgenden Leistungen sind – solange nicht explizit aufgeführt – nicht Teil eines Vertrages und werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt:

  • Verwertungsrechte der Dolmetschleistung (z. B. Video-Aufnahmen, Audio-Aufnahmen, Video-Übertragung (Streaming), Audio-Übertragung, Mitschrift)
  • Mehraufwand über die normalen Arbeitszeiten hinaus
  • Konsekutiv- oder Begleitdolmetschen bei Veranstaltungen außerhalb des eigentlichen Konferenzprogramms (z. B. Besichtigungen, Abendessen)
  • Leistungen unter erschwerten Bedingungen (z. B. fehlende Sicht auf den Redner)
  • Übersetzungsleistungen am Rande der Konferenz, Dolmetschen des Sprechtextes von Filmen
  • 18 Haftung

(1) Der Dolmetscher haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

(2) Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

  • 19 Absage und Stornierung

(1) Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste des Dolmetschers für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat der Dolmetscher Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten gemäß folgender Aufstellung:

  • (a) Rücktritt bis zu 28 Tage vor Konferenzbeginn: 0 %
  • (b) Rücktritt zwischen 27 und 21 Tage vor Konferenzbeginn: 50 %
  • (c) Rücktritt zwischen 20 und 10 Tage vor Konferenzbeginn: 75 %
  • (d) Rücktritt zwischen 9 und 0 Tage vor Konferenzbeginn: 100 %

(2) Entstandene Kosten für Fremdleistungen (z. B. bereits gebuchte Flugtickets des Dolmetschers, Hotelbuchungen) sind zusätzlich in voller Höhe zu entrichten.

(3) Kann der Dolmetscher für den stornierten Termin einen anderen Auftrag annehmen, so wird er die hierfür gezahlte Vergütung vom Ausfallhonorar in Abzug bringen.

  • 20 Höhere Gewalt

Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, bereits beim Dolmetscher entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

  • 21 Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen durch Petr Šebesta verarbeitet.

  • 22 Berufsgeheimnis

(1) Der Dolmetscher verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

(2) Der Dolmetscher verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

 

Teil C: Schlussbestimmungen

  • 23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Dies gilt auch dann, wenn keine der vertragsschließenden Parteien einen Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat.

(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Dolmetschers/Übersetzers.

(3) Gerichtsstand ist Worms. Hat der Auftraggeber keinen Wohnsitz im Inland, sind die wechselseitigen Ansprüche am Gerichtsstand des Wohnsitzes des Dolmetschers/Übersetzers anhängig zu machen.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

  • 24 Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.

  • 25 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Petr Šebesta
Dolmetscher und Übersetzer
Berlin

Stand: Oktober 2025